Infos zum angedrohten Ölheizungsverbot

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen

Infos für Ölheizungsbesitzer

Gerüchte und Tatsachen

Bislang wurden von der Regierung verschiedene Fristen angegeben, die allerdings erst von den Ländern ratifiziert werden müssen. Wesentlich ist, dass es nicht um die Verwendung von Ölkesseln geht, sondern um eine Beendigung des Heizens mit fossilem Heizöl. Ein erster Schritt im Sinne des Klimaschutzes ist daher, einen Ölkessel gegen einen Brennwertkessel auszutauschen. Da er deutlich effizienter arbeitet, sinken dadurch nicht nur die Heizkosten, sondern auch der Ölverbrauch und somit der Ausstoß an Emissionen.

Das zukünftige Heizen mit flüssigem Brennstoff

Die technologische Entwicklung bleibt nicht stehen. Da das Ziel immer lautet, mit erneuerbaren Energien zu heizen, werden künstliche Flüssig-Brennstoffe entwickelt. Sie haben zwei große Vorteile: Zum einen entfällt bei ihnen der Ausstoß des Treibhausgases Kohlenstoffdioxid, zum anderen benötigen Sie dafür keine komplett neue Heizungsanlage, da Brennwertkessel – und meisten Ölkessel – dafür geeignet sind. Sie müssen also nicht befürchten, innerhalb der nächsten Jahre 20000,- Euro für eine neue Heizung aufbringen zu müssen.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.